Kundeneinlagen sind bei der MLP Banking AG durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert.
Die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung erfolgt durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).
Diese Sicherungseinrichtung deckt Einlagen bis zu einer Höhe von max. 100.000 EUR pro Person pro Kreditinstitut, unabhängig von der Anzahl der Konten (auch Gemeinschaftskonten). Weitere Informationen finden Sie unter www.bdb.de
Darüber hinaus wirkt die MLP Banking AG am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit.
Geschützt werden z.B. Sicht-, Termin und Spareinlagen (also Guthaben auf Giro-, Spar-, Tagesgeld, Festgeldkonten und Liquiditäts-, Abwicklungskonten).
Die Sicherungsgrenze der Banken liegt seit dem 1. Januar 2020 in jedem Fall bei maximal 15 Prozent des Eigenkapitals einer Bank (ab 1. Januar 2025 maximal 8,75 Prozent) und
maximal 5 Millionen Euro für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen
maximal 50 Millionen für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderen in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannten Gläubigern
Weitere Informationen sowie die aktuelle Sicherungsgrenze finden Sie unter www.bankenverband.de/einlagensicherung
Für Wertpapierdepots ist dieser Schutz nicht notwendig, denn die dort befindlichen Wertpapiere bleiben im Eigentum des Kunden und werden von der Bank lediglich verwahrt. Sie können jederzeit die Herausgabe Ihrer Wertpapiere verlangen. Das gilt auch, falls Ihre Depotbank insolvent sein sollte.
Auszahlungen von Ihrem MLP Tagesgeldkonto oder Ihrem MLP Sparkonto veranlassen Sie jederzeit auf Konten, die auf Ihren Namen lauten, entweder im MLP Financial Home in Ihrer Vermögensübersicht oder im Onlinebanking und der Banking App.
MLP Financial Home/Vermögensübersicht
Rufen Sie im MLP Financial Home Ihre Vermögensübersicht auf. Wenn Sie dort auf Ihr MLP Tagesgeldkonto klicken und mit dem Button die Funktion Überweisung aufrufen, können Sie eine Überweisung auf ein auf Ihren Namen lautendes Referenzkonto bei der MLP Banking AG oder auf externe Konten beauftragen.
Im MLP Financial Home/Banking
Mit dem Onlinebanking und der Banking App buchen Sie ganz leicht Geld von Ihrem MLP Tagesgeldkonto auf andere MLP Konten um. Und ganz ohne TAN-Eingabe. Auszahlungen auf externe Konten erfassen Sie im (neuen) Banking. Wählen Sie in der Menüleiste oben den Punkt Service und Mehrwerte. Dort unter weitere Services den Serviceauftrag Überweisung über Limit erfassen wählen, Überweisungsdaten eingeben und Überweisung mit TAN bestätigen.
Alternativ verwenden Sie bitte das nachfolgende Serviceformular.
Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen
Die Kontoauszüge sämtlicher MLP Konten sowie die Abrechnungen der MLP Kreditkarten stellen wir standardmäßig als PDF kostenfrei im Postfach des Onlinebanking zur Verfügung. Sollten die Kontoauszüge nicht online zur Verfügung gestellt werden, können Sie dies online nach Login in Ihrem Onlinebanking oder per Formular beantragen
Wünschen Sie die Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen per Post, verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular. Bitte beachten Sie, dass wir die verauslagten Portokosten für die Postzustellung erheben.
Formular Vereinbarung Postversand
Ausnahme: Für MLP-Sparkonten und alle vor dem 1.September 2009 eröffneten MLP Liquiditäts- und Tagesgeldkonten senden wir die Kontoauszüge standardmäßig kostenfrei per Post. Für alle vor dem 1. September 2009 eröffneten MLP Kreditkarten senden wir die Abrechnungen standardmäßig kostenfrei per Post.
Bei der kostenfreien MLP MasterCard für Studenten werden generell keine Abrechnungen erstellt, da die Kartenumsätze direkt dem MLP CampusGirokonto für Studenten belastet und dort auf den Kontoauszügen ausgewiesen werden.
MLP Reporting
Das MLP Reporting stellen wir quartalsweise standardmäßig als PDF kostenfrei im Kundenportal zur Verfügung.
Einrichten, Ändern und Löschen beauftragen Sie online nach Login in Ihrem Onlinebanking oder über das Serviceformular Überschuss-Sparen. Der Auftrag muss mindestens drei Geschäftstage vor der nächsten Ausführung vorliegen.